Orchesterschulordnung

ORCHESTERSCHULORDNUNG

1. Die Orchesterschule Klangwelt ist ein Projekt des gemeinnützigen Blasmusikvereins Carl Zeiss Jena e.V. und wird ehrenamtlich geleitet. Grundsätzliches regelt die Satzung des Vereins (siehe www.bmvczj.de).

2. Das Projekt Orchesterschule richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Mitglied des Vereins sind. Sie entrichten einen Vereinsjahresbeitrag entsprechend der jeweils gültigen Beitragsordnung.

3. Im Rahmen seiner Möglichkeiten bietet das Projekt auch Kindern musikpädagogische Erlebnisse, die nicht Mitglied des Vereins sind.

4. Das Projekt KLANGwelt ist wesentlicher Teil der jugendverbandlichen Arbeit des Vereins.

5. Es ist auf Dauer und Nachhaltigkeit ausgelegt sowie wertorientiert und bietet den Kindern und Jugendlichen Gestaltungsräume für Selbstbestimmtheit und Mitwirkung. Mit dem Projekt haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Freizeitgestaltung mit in die eigene Hand zu nehmen, sich selber zu organisieren und zu partizipieren und ehrenamtlich tätig zu sein.

6. Das Projekt Orchesterschule versteht sich auch als Lernort demokratischer Prozesse und legt bei teilnehmenden Kindern großen Wert auf die Ausprägung sozialer Kompetenzen.

7. Der Verein bietet den Kindern die Möglichkeit, innerhalb dieses Projektes in einer Stufenausbildung ein Instrument zu erlernen und durch frühzeitiges Orchesterspiel sich in der Gemeinschaft zu entwickeln.

8. Der Verein legt großen Wert auf eine fundierte Ausbildung am Instrument und im Orchesterspiel und garantiert einen Unterricht bei professionellen Orchestermusikern mit fundierter musikpädagogischer Erfahrung.

9. Der Verein stellt finanzielle Mittel bereit, um die Ausbildung zu stützen. Gutscheine für Bildung und Teilhabe werden anerkannt.

10. Instrumente stellt der Verein gegen eine Jahresgebühr zur Verfügung.

11. Die Orchesterschule richtet sich nach dem Schuljahresablauf. Unterrichtsfrei sind die Tage während der Schulferien und gesetzliche Feiertage. Sonderabsprachen sind möglich.

12. Während der Sommerferien findet alljährlich ein einwöchiges „Musikalisches Sommercamp“ statt. Das Sommercamp ist Bestandteil der Ausbildung.

13. Veranstaltungen der Orchesterschule wie Vorspiele, Konzerte, Prüfungen und Orchesterproben sind Teil des Unterrichts. Die Teilnahme ist verpflichtend.

14. Erkrankt der Schüler oder kann er aus anderen zwingenden Gründen den Unterricht ausnahmsweise nicht wahrnehmen, ist der Lehrer persönlich bis spätestens 24 Stunden vor der Unterrichtszeit zu informieren. Die ausgefallenen Stunden müssen nicht nachgeholt werden.

15. Entfällt der Unterricht aus vom Lehrer zu verantwortenden Gründen, werden diese Stunden in der Regel nachgeholt.

16. Eine Aufsichtspflicht durch den Lehrer besteht nur während der Unterrichtszeit.

17. Eine Anmeldung beim Blasmusikverein und somit zum Unterricht ist jederzeit möglich. Dazu wird das entsprechende Anmeldeformular ausgefüllt.

18. Das Kind hat vor dem Vereinseintritt Anrecht auf ein Instrumentenkarussell, um selbst zu entscheiden, welches Instrument es lernen möchte.

19. Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist zum 31.08. und 28.02. des jeweiligen Jahres möglich. Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor dem Termin schriftlich beim Blasmusikverein Carl Zeiss Jena e.V. vorliegen.

(Stand 2017)